Der zugesprochene Schadenersatz von CHF 100.- entspricht insgesamt einer Totalabschreibung innert zwei Jahren, wenn der Wert einer SIM-Karte der Swisscom berücksichtigt wird (CHF 40.-). Auch wenn im Bereich der elektronischen Kommunikationsgeräte zufolge der rasanten technischen Entwicklung sowie auch der Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes ein eigentlicher Preiszerfall stattgefunden hat - und sich grundsätzlich eine solch rasche Abschreibung vertreten lässt - ist festzustellen, dass es sich beim vom Beschwerdeführer verwendeten Gerät um eines der teuersten handelte.