Am späten Nachmittag des 2. Juni 1999 wollten insgesamt siebzehn Angehörige der Armee mit einer zuvor erstellten 3,5 Tonnen-Fähre, auf der sich auch ein Personenwagen (PW) befand, im Rahmen einer militärischen Übung den Hallwilersee überqueren. Zufolge eines aufkommenden Sturmes gerieten sie in Seenot, die Fähre kenterte, der PW sank und die Besatzung musste ins Wasser springen. Dabei gingen diverse persönliche Effekten verloren oder wurden unbrauchbar. Strittig waren die Höhe der Entschädigung für mitgeführte Natels und einen «Organizer», sowie das Mass des Selbstverschuldens. Aus den Erwägungen: 1. Art.