Dass man einmal ein paar Wochen lang Besuche bei Freunden einschränken muss und nicht turnen kann, ist nichts Besonderes, insbesondere nicht im Alter des Beschwerdeführers. Auch die Schmerzen am rechten Fuss - so sie denn überhaupt dem schädigenden Ereignis und nicht dem vorbestandenen Hohl-Spreizfuss zuzuschreiben sind - erreichen nicht die für eine Genugtuung geforderte Intensität, führt der Beschwerdeführer, wie bereits erwähnt, doch selber aus, dass sich eine Besserung abzeichne. Auch im Arztzeugnis wird klar festgehalten, die Gehleistung des Patienten sei «zur Zeit» - und nicht auf die Dauer - eingeschränkt.