Jugend und Sport. Leihweise Zur-Verfügung-Stellen von Material durch den Bund. Haftung. Art. 7 und Art. 9 Abs. 6 BG über die Förderung von Turnen und Sport. Art. 12 Abs. 1 und Art. 22 Abs. 2 V über die Förderung von Turnen und Sport. Art. 22 Abs. 5 und Art. 44 J+S V. Teilhaftung eines J+S-Leiters für Verlust von geliehenem Armeematerial für ein Pfadfinderlager.