Die definitive Abrechnung des Armeemotorfahrzeugparks (AMP) trägt das Datum des 3. Juli 1997 (recte 1996). Da das Dokument keinen Eingangsstempel trägt, kann das genaue Datum der Kenntnisnahme durch die Beschwerdegegnerin nicht auf Grund der Akten festgestellt werden, doch darf aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung davon ausgegangen werden, dass die Beschwerdegegnerin am 4. Juli 1996 davon Kenntnis nahm. An diesem Datum stand somit für die Beschwerdegegnerin der Schaden und die ersatzpflichtige Person fest.