Am 30. April 1996 fuhr der Beschwerdeführer anlässlich einer Dienstleistung mit dem Militär-Personenwagen Puch 230 in H. durch die B.strasse Richtung U.strasse. Dabei übersah er an der Kreuzung mit der U.strasse das Stoppsignal. Er bremste auch nicht, als von rechts ein Personenwagen (PW) nahte, so dass es zu einer Kollision zwischen den beiden Fahrzeugen kam. Es entstand an beiden Fahrzeugen Sachschaden; Personen wurden nur unerheblich verletzt. Der Schweizerischen Eidgenossenschaft entstand am Militärfahrzeug ein Schaden von Fr. 1051.65; darüber hinaus hatte sie dem geschädigten Halter Fr. 5063.- zu bezahlen. Der Beschwerdeführer wurde verpflichtet, 10% des Gesamtschadens zu bezahlen.