Die Missachtung des Vortrittsrechtes ist regelmässig Ursache einer Vielzahl von schweren und schwersten Unfällen und daher immer als potentiell hochgefährliches Manöver einzustufen. Objektiv gesehen, hat der Beschwerdeführer versucht, unmittelbar vor dem Lastwagen in die vortrittsberechtigte Strasse einzubiegen. Damit hat er auch das im Strassenverkehrsrecht elementare Vertrauensprinzip verletzt. Der Lastwagenchauffeur durfte darauf vertrauen, der Beschwerdeführer werde ihm sein Vortrittsrecht gewähren. Er musste nicht damit rechnen, der Beschwerdeführer würde ihm den Weg abschneiden. Der Unfall war durch die alleinige Schuld des Beschwerdeführers unvermeidlich.