5.2.5. Auf der Fahrbahn des Beschwerdeführers war und ist - nebst dem Signal «Kein Vortritt» nicht nur ein grosses, unübersehbares «Kein-Vortritt-Zeichen» aufgemalt, sondern zusätzlich sind die sogenannten «Haifischzähne» vorhanden. Der Beschwerdeführer wurde also dreifach auf seine Pflicht, dem übrigen Verkehr den Vortritt zu gewähren, hingewiesen. 5.2.6. Dem Beschwerdeführer ist daher die Missachtung seiner elementaren Pflicht, dem herannahenden Lastwagen den Vortritt zu gewähren, vorzuwerfen. Die Missachtung des Vortrittsrechtes ist regelmässig Ursache einer Vielzahl von schweren und schwersten Unfällen und daher immer als potentiell hochgefährliches Manöver einzustufen.