2 nicht möglich»), denn er müsse den Blinker noch von Hand zurückstellen und es blinke eine Kontrollampe extra stark auf, wenn der Blinker gestellt sei. Es wäre ihm sofort aufgefallen, wenn er noch eingeschaltet gewesen wäre. Die Behauptung des Beschwerdeführers, beim herannahenden Lastwagen sei der rechte Blinker gestellt gewesen, so dass er habe annehmen können, dieser biege vor der Einmündung, an der der Beschwerdeführer stand, in die Autobahn ab, muss als Schutzbehauptung betrachtet werden.