Die weitere Behauptung des Beschwerdeführers, der Lastwagen habe den rechten Richtungsanzeiger eingeschaltet gehabt, verträgt sich zunächst ebenfalls nicht mit der Behauptung, er habe den herannahenden LW übersehen. Die in diesem Zusammenhang weiter vorgebrachte Behauptung des Beschwerdeführers, er habe angenommen, der LW biege vorher nach rechts in die Autobahn ein, wurde von ihm selber auf Zusatzfrage des einvernehmenden Polizeibeamten stark relativiert, indem er aussagte: «Ich hatte einfach das Gefühl, dass der Blinker eingeschaltet war. Mit Sicherheit kann ich es jedenfalls nicht» (bestätigen).