Der Beschwerdeführer ist Instruktionsunteroffizier der Schweizer Armee. Am 9. Juli 1997 kollidierte er auf seinem Weg zur Arbeit mit seinem Dienstfahrzeug, einem Personenwagen, in S. mit einem vortrittsberechtigten zivilen Lastwagen (LW). Durch die Kollision entstand am Fahrzeug des Beschwerdeführers ein Schaden von Fr. 24 599.- (Totalschaden). Am mitbeteiligten Lastwagen entstand ein solcher von Fr. 2107.50. Der Beschwerdeführer wurde verpflichtet, der Eidgenossenschaft Fr. 2670.- (10% des Gesamtschadens) zu bezahlen. Aus den Erwägungen: