Ausserdem ist dies für den als Landwirt tätigen Beschwerdeführer (Traktor) nichts Ungewohntes. Das Lenken eines VW-Busses beinhaltet schliesslich keine besonderen Risiken. Anders wäre es, wenn der Beschwerdeführer eine Panzerhaubitze oder etwa einen schweren Lastwagen gelenkt hätte. Alles in Allem rechtfertigt es sich, den Rückgriff auf Fr. 1000.- (ca. 4% des Gesamtschadens) zu reduzieren. 3 Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali