Der Beschwerdeführer begleitete als Lenker des Schlussfahrzeugs (VW-Bus) einen Panzerhaubizen-Konvoi. Als dieser Konvoi durch die Ortschaft N. fuhr, geriet das mit ca. 30 km/h fahrende Fahrzeug des Beschwerdeführers kontinuierlich auf die Gegenfahrbahn und kollidierte schliesslich frontal mit einem korrekt entgegenkommenden privaten Personenwagen. Dieser wurde zudem rückwärts in einen zweiten privaten Personenwagen gestossen. Am Militärfahrzeug entstand ein Schaden von Fr. 1788.- und an den beiden zivilen Fahrzeugen ein solcher von insgesamt Fr. 22 834.10. Der Beschwerdeführer wurde verpflichtet, dem Bund 10% des eingetretenen Schadens zu bezahlen. Aus den Erwägungen: