Es ist unbegreiflich, weshalb er nicht realisierte, dass er noch einen weiteren zurückzugebenden Schuss auf sich trug. Vollends unentschuldbar ist, dass er später das mit einem Schuss gefüllte Magazin - ohne dieses anzusehen - einsetzte und dann die zur Schussauslösung führenden weiteren Manipulationen durchführte. Alle anderen Mitglieder des Zuges bzw. der mit dem Beschwerdeführer schiessenden Gruppe, haben sich korrekt verhalten. Im Übrigen entbindet ein unvorbereiteter Übungsabbruch nicht von den grundlegenden und unentbehrlichen Vorsichtspflichten im Umgang mit Waffen und Munition.