Der Militärversicherung erwuchs ein Schaden von insgesamt Fr. 10 924.70. Der Beschwerdeführer wurde zu einer Regresszahlung von Fr. 1000.- verpflichtet. Die Rekurskommission des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (Rekurskommission VBS) weist die dagegen erhobene Beschwerde ab. Aus den Erwägungen: