Er hatte es nicht mehr unter Kontrolle. Dies wird eindrücklich dadurch belegt, dass er die Kombination auch dadurch nicht mehr stoppen konnte, dass er einen Keil unter ein Rad warf. 4 Weiter kann sich der Beschwerdeführer auch nicht damit entlasten, es habe ihm generell die Erfahrung als Lastwagenchauffeur gefehlt, denn er hat eine so grundlegende Regel verletzt, zu deren Kenntnis es keiner besonderen Erfahrung als Lastwagenchauffeur bedarf. 6.5. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Beschwerdeführer grobfahrlässig gehandelt hat.