Für Lastwagen besteht ebenfalls eine solche Pflicht bei schweren Motorwagen (Art. 114 VTS), d. h. Lastwagen mit einem Gesamtgewicht von über 3500 kg (Art. 10 Abs. 2 VTS). Demnach verlangt die einschlägige Gesetzgebung, von der in der Verordnung vom 17. August 1994 über den militärischen Strassenverkehr (VMSV, SR 510.710) nicht abgewichen wird und die demnach vollumfänglich auch für militärische Fahrzeuge gilt, dass ein Fahrzeugführer, der eine Kombination wie die des Beschwerdeführers lenkt, zwei Unterlegkeile mitführt.