Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Lastwagen, der führerlos rückwärts rollt, einen Schaden anrichtet, ist ausserordentlich gross. Der Beschwerdeführer hat nicht irgendeinen Lastwagen oder irgendeinen Anhänger, sondern eine schwere Fahrzeugkombination nicht ausreichend gesichert. Das Zugfahrzeug hat ein Leergewicht von mindestens 5,470 t, der Anhänger ein solches von 1,5 t. Nach Art. 195 Abs. 3 der Verordnung vom 19. Juni 1995 über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS, SR 741.41) muss bei einem Anhänger mit einem Gewicht von mehr als 750 kg ein wirksamer Unterlegkeil mitgeführt werden. Für Lastwagen besteht ebenfalls eine solche Pflicht bei schweren Motorwagen (Art.