22 der Verkehrsregelnverordnung vom 13. November 1962 (VRV, SR 741.11) statuiert die Pflicht zur Verwendung eines Unterlegkeils in starken Gefällen ohne Rücksicht auf das Gewicht des Wagens. Der Fahrzeuglenker, der sein schweres Fahrzeug in starken Gefällen nur durch Einlegen eines kleinen Ganges und Anziehen der Handbremse sichert, nicht aber zusätzlich einen Unterlegkeil verwendet, verletzt ein elementares Vorsichtsgebot, das jedem verständigen Menschen in dieser Lage und unter diesen Umständen einleuchtet.