Der Beschwerdeführer parkierte den ihm als Fahrer anvertrauten Lastwagen Steyr 4×4 mit Anhänger in rückwärts abfallendem Gelände. Er sicherte das Fahrzeug durch Einlegen des 1. Ganges und Anziehen der Handbremse. Die führerlose Fahrzeugkombination begann rückwärts zu rollen. Der Beschwerdeführer versuchte, einen Keil unter das Rad des Anhängers zu werfen, doch liess sich das Gefährt nicht mehr stoppen. Schliesslich drehte der Anhänger seitlich weg, was eine erhebliche Beschädigung an der Deichsel zur Folge hatte. Es entstand ein Schaden von rund Fr. 7000.-. Die Regressforderung wurde von der ersten Instanz auf 10% des Schadens festgelegt.