Art. 26bis und 27 MO. Verantwortlichkeit der Formationen für das ihnen übergebene Material. Scheitern des Exkulpationsbeweises in einem Fall, in welchem ein Rückgabeschein irrtümlicherweise kein fehlendes Material nach-wies, wobei eine nachträgliche Kontrolle ans Licht brachte, dass der persönliche Feldstecher eines Offiziers anstelle des der Formation übergebenen Spezialfeldstechers zurückgegeben worden war.