Wie die Kriegsmaterialverwaltung glaubhaft darlegen kann, ist angesichts der überaus langen Nutzungsdauer von Armeegegenständen von der Vermutung auszugehen, dass die vorliegenden Gegenstände dem Geschädigten noch lange wie neue Gegenstände gedient hätten und demzufolge wesentlich mehr wert sind als bei einem Verkauf gelöst werden könnte. Im übrigen würden die Bestimmung des Jahrganges und die Berechnung des Zeitwertes einen unverhältnismässig hohen Aufwand mit sich bringen, und es wäre in der Praxis kaum durchführbar, dieses meist nicht individualisierbare Material einer Bewertung zu unterziehen. Zu Recht hat deshalb die Kriegsmaterialverwaltung die Einsprache abgewiesen und am Etat-Preis