4 versehene Materialien. Sie weist darauf hin, dass schwer individualisierbare Gegenstände nach wie vor nur mit dem Tarifpreis bewertet werden können. (Erläuterungen, a. a. O., Anhang «Tarifpreis oder tatsächlicher Wert?»). Diese Praxis wurde von der Kriegsmaterialverwaltung in ähnlicher Weise weitergeführt und mit der Weisung vom 28. September 1979 bestätigt: Für verlorenes Korpsmaterial bzw. Instruktionsmaterial wäre grundsätzlich der Etat-Preis in Rechnung zu stellen.