Die Rekurskommission kam aufgrund der damaligen Haftungsgrundlagen zum Schluss, dass die Haftung für verlorenes Instruktionsmaterial für den einzelnen Wehrmann nicht anders beurteilt werden dürfe, als die Haftung für verlorenes Korpsmaterial oder die Verschuldenshaftung für persönliche Ausrüstung. In ihren Erläuterungen unterscheidet die Kriegsmaterialverwaltung zwischen «schwer individualisierbaren Gegenständen» und Gegenständen von einem gewissen Wert mit «nachweisbarem Schicksal» wie z. B. mit Nummern