3 Wertbeständig ist eine Sache dann, wenn diese keiner Wertverminderung durch Abnützung unterliegt. Bei der Schadensberechnung ist der Betrag zugrunde zu legen, der zur Anschaffung einer neuen entsprechenden Sache aufzuwenden wäre. Dieser Anschaffungswert ist auch dann gerechtfertigt, wenn die Sache nicht mehr ersetzt wird. Eine Sache ist dann nicht wertbeständig, wenn diese der Wertverminderung durch Abnützung unterliegt. Grundsätzlich ist für die Schadensberechnung der Gebrauchswert, d. h. derjenige Wert massgebend, den die Sache aufgrund des Abnützungszustandes noch hatte.