Schadensberechnung und Schadensbemessung bestimmen den Umfang der Haftpflicht. Die Schadensberechnung bildet dabei die Grundlage für die Schadensbemessung, welche dann festlegt, welcher Teil des Schadens der Haftpflichtige zu ersetzen hat. Mit der Schadensberechnung wird die zahlenmässige Höhe des Schadens ermittelt (Max Keller / Sonja Gabi-Bolliger Haftpflichtrecht, 2. Aufl., Basel und Frankfurt am Main 1988, S. 72/101). Dem Gesetz selber sind keine Bestimmungen über die Berechnung von Sachschaden zu entnehmen. Literatur und Judikatur unterscheiden zwischen der objektiven und der subjektiven Berechnungsart (Keller/Gabi, a. a. O., S. 98;