Am Ende der Rekrutenschule fehlte einer Kompanie diverses Material. Das zuständige +EZ stellte unter anderem für einen fehlenden Feldstecher und zwei Schlafsack-Aussenhüllen Rechnung. Diese Rechnung wurde aus dem Erlös des Kompanie-Abends bezahlt. Nachträglich verlangte der Kommandant der inzwischen aufgelösten Kompanie Rückerstattung von Fr. 647.-. Vor allem hielt er den für das verlorene Material verrechneten (Etat-) Preis für überhöht und verlangte, es sei der Berechnung der Zeitwert des fehlenden Materials zu Grunde zu legen. Eine entsprechende Beschwerde wies die Rekurskommission EMD ab. Aus den Erwägungen: