2 Zusammengefasst kann dem Beschwerdeführer der bereits von der Vorinstanz erhobene und zutreffend begründete Vorwurf der Verletzung elementarster Vorsichtsgebote auch von Seiten der Rekurskommission nicht erspart werden. 5.1. Der Beschwerdeführer ficht weiter die Höhe des verfügten Regresses an, indem er auf seine prekäre finanzielle Situation und den Umstand, dass er bei diesem Unfall selber schwer verletzt worden ist, hinweist. 5.2. Nach Art. 27 des Bundesgesetzes vom 12. April 1907 über die Militärorganisation (MO[44]) hat der Richter bei der Festsetzung der Haftungssumme die Bestimmungen von Art. 43 Abs. 1 und Art.