Im vorliegenden Fall waren geeignete Vorkehren z. B. die Umzäunung des Fahrzeugparks mit Stacheldraht, sowie die ständige Bewachung desselben. Beides wurde gemäss militärischem Untersuchungsbericht auch angeordnet. Die Wachtdienst-Vorschriften wurden dann aber von den Verantwortlichen der Kompanie zum Teil nicht umgesetzt, respektive deren Einhaltung nicht kontrolliert. Gemäss Untersuchungsbericht wurde der eingezäunte