Dieser Argumentation kann nicht gefolgt werden. Die Kompanie erhielt im Rahmen ihrer militärischen Ausbildung von der Rekurrentin die Anlagen in und um die Mehrzweckhalle zur Verfügung gestellt. Es ist eine selbstverständliche Feststellung, dass das Militär als Eigentümer, allenfalls Besitzer, für sein Material die Verantwortung trägt. So ist durch geeignete Vorkehren insbesondere sicherzustellen, dass Dritten - z. B. dem Vermieter - kein Schaden erwächst.