Es entspricht einem langjährigen Wunsch der ausserdienstlich tätigen Verbände und Vereine, dass der Bund die Schäden übernimmt, welche durch solche Aktivitäten in Kauf genommen werden müssen, also unvermeidbar und deshalb nicht versicherbar sind. In erster Linie handelt es sich um voraussehbare Landschäden, verursacht beispielsweise durch den ausserdienstlichen Einsatz von Militärmotorfahrzeugen. Diese Schäden können in der Regel nicht in die Vereins- oder Veranstalterhaftung eingeschlossen werden. Heute besteht keine gesetzliche Grundlage für die Übernahme durch den Bund. Die Haftung des Bundes ist subsidiär.