Dies ergibt sich insbesondere auch daraus, dass über diesen Grossanlass jeweils auf den Sportseiten der Zeitungen und nicht beim Inland berichtet wird. Würde man sämtliche der körperlichen Ertüchtigung dienende Anlässe, die vom Militär irgendwie Unterstützung erhalten, als dienstliche Tätigkeiten bezeichnen, würde sich die Haftpflicht der Armee ins Uferlose ausweiten.