Durch sie wird übrigens die persönliche Haftung des einzelnen Funktionärs nicht ausgeschlossen, wie dies der Beschwerdeführer für den Militärwettmarsch «...» verlangt, und jene Veranstalter beklagen sich nicht darüber, keine Helfer zu finden. 11. Zusammenfassend wird festgehalten, dass es sich beim Militärwettmarsch «...» um einen zivilen Sportanlass handelt, der von einem zivilen Organisationskomitee organisiert wird, wie beispielsweise ein Biathlon, die Tour de Suisse oder der Engadiner Marathon.