Dies ergibt sich insbesondere daraus, dass diese Police keinen Haftungsausschluss für Personen in Uniform enthält, tragen doch die meisten Mitglieder des Organisationskomitees und der Funktionäre die Uniform. Im übrigen finden sich solche Veranstalter-Versicherungen bei allen sportlichen Grossanlässen. Durch sie wird übrigens die persönliche Haftung des einzelnen Funktionärs nicht ausgeschlossen, wie dies der Beschwerdeführer für den Militärwettmarsch «...» verlangt, und jene Veranstalter beklagen sich nicht darüber, keine Helfer zu finden.