Letztere Voraussetzung - die Eingliederung in die militärische Hierarchie - ist nicht erfüllt: Y, der Präsident des Organisationskomitees des Militärwettmarsches «...», ist in dieser Eigenschaft keinem militärischen Vorgesetzten unterstellt und rechenschaftspflichtig, sondern entscheidet autonom und in eigener Verantwortung. Ebenso ist der Beschwerdegegnerin beizupflichten, dass der Waffenlauf von einem zivilen Organisationskomitee