Es ist zutreffend, dass der Auftrag im Rahmen einer militärischen Übung gleich formuliert werden könnte, doch ist durch eine solche Formulierung nicht nachgewiesen, dass es sich um einen Auftrag im Rahmen der Armee handelt; ein solcher liegt nur vor, wenn der Militärwettmarsch «...» als solcher als Veranstaltung «im Rahmen der Armee» zu qualifizieren wäre. 6.5. Weiter führt der Beschwerdeführer die militärisch-hierarchische Struktur der Organisation des Militärwettmarsches «...» an. Aus dem eben erwähnten Befehl an die Postenchefs ergibt sich jedoch keine militärische Struktur, da sämtliche Postenchefs lediglich mit ihren Namen und nicht mit ihrer militärischen Funktion aufgeführt sind.