22 MO geschlossen werden. 6.4. Dasselbe gilt für die Formulierung des Auftrags. Der Beschwerdeführer führt aus, es habe ein dienstlicher Auftrag vorgelegen, da X während der freiwilligen Dienstleistung eine Kontroll- und Überwachungsfunktion als Streckenposten erfüllt habe, durch die der reibungslose Ablauf des ausserdienstlichen Wettkampfes sichergestellt worden sei. Es ist zutreffend, dass der Auftrag im Rahmen einer militärischen Übung gleich formuliert werden könnte, doch ist durch eine solche Formulierung nicht nachgewiesen, dass es sich um einen Auftrag im Rahmen der Armee handelt;