Der Sachverhalt, der dem genannten Entscheid zugrunde lag, unterscheidet sich jedoch grundlegend vom heute zur Diskussion stehenden. Dort ging es darum, dass ein Soldat während eines Manövers aus Verärgerung darüber, dass er Wachdienst hatte, als patrouillierende Wache Benzin in ein nahestehendes Gebäude leerte und dieses, nach Ablauf der Wachperiode, in der Zeit, in der er schlafen sollte, anzündete. Die Frage war, ob eine dienstliche Verrichtung vorliegt.