Die Höhe des verfügten Regresses blieb unbestritten. Angesichts der Tatsache, dass die Forderung lediglich 5% des effektiv erwachsenen und von der Eidgenossenschaft bezahlten Schadens beträgt, ist dem Grad des Verschuldens und den persönlichen Verhältnissen jedenfalls hinreichend Rechnung getragen. 15. Ausgangsgemäss wird der Beschwerdeführer kostenpflichtig. 5 Schweizerisches Bundesarchiv, Digitale Amtsdruckschriften Archives fédérales suisses, Publications officielles numérisées Archivio federale svizzero, Pubblicazioni ufficiali digitali