Er ist von Beruf Landwirt und gemäss seinen eigenen Aussagen vor dem Untersuchungsrichter fährt er oft mit landwirtschaftlichen Spezialfahrzeugen umher. Damit ist er mit dem Führen von langsamen und schweren Fahrzeugen vertraut. Bis vor zwei Jahren sei er auch oft mit Lastwagen gefahren. Seit seinem 2. Wiederholungskurs war er als Motorfahrer eingesetzt, er befand sich damit im vierten Wiederholungskurs als Motorfahrer mit einem befristeten militärischen Führerausweis. Das Argument des Beschwerdeführers, er müsse sich im Militärdienst immer wieder in die besondere Situation eines Lastwagenfahrers einarbeiten und sich daran gewöhnen, verfängt nicht: