Der Beschwerdeführer ist kein Anfänger, wie beispielsweise ein Rekrut, der die Erlaubnis zum Führen schwerer Motorfahrzeuge erst wenige Wochen besitzt. Auch wenn der Beschwerdeführer im Zivilleben keine Lastwagen (mehr) führt, so ist er doch ein geübter Motorfahrzeuglenker. Er besitzt gemäss Führerausweis die Bewilligung der Kategorien «C» (Motorwagen zur Güterbeförderung mit mehr als 3,5 t Gesamtgewicht und «C1» ( Schwere Feuerwehrmotorwagen mit Arbeitsgeräten), beides seit dem 30. November 1987. Er ist von Beruf Landwirt und gemäss seinen eigenen Aussagen vor dem Untersuchungsrichter fährt er oft mit landwirtschaftlichen Spezialfahrzeugen umher.