Es kann nach katholischem Verständnis keine Einheit der Liebe (Liebe als übernatürliche Tugend) bestehen mit jemandem, der sich von der Einheit des Glaubens der Kirche getrennt hat.» «Die Amtskirche hat nicht nur kein Recht und keine Grundlage, jene als nicht römisch-katholisch (Schreiben vom 30. Juli 1990) zu bezeichnen, die so katholisch sein wollen, wie es die Kirche immer war, sondern sie muss beweisen, dass sie selber (noch) integral katholisch ist. Sie muss aufweisen können - in überzeugender Manier - dass der Vorwurf, sie habe sich von der katholischen Lehre getrennt, unbegründet ist.