Die Beschwerdeführerin erwarte deshalb, dass sich der Beschwerdeentscheid mit allen vorgebrachten Argumenten auseinandersetze. Die Beschwerdeführerin gibt abschliessend ihrer Überzeugung Ausdruck, dass es nur eine Frage der Zeit sei, bis die zuständigen Behörden in Rom die gegen sie getroffenen Entscheide widerrufen. Sie stellt deshalb den Eventualantrag, das Beschwerdeverfahren vorläufig zu sistieren. C. In seiner Vernehmlassung vom 27. Juni 1991 beantragte das BADJ die Abweisung der Beschwerde. Es sei Sache der römisch-katholischen Kirche zu entscheiden, wer zu ihr gehöre.