5 Bei der Gegenüberstellung der Kostenrechnungen der KMV-Berechnung muss jedoch beachtet werden, dass die Preisdifferenz zwischen Ankaufsund Verkaufspreis der Pulververwaltung nebst dem Gewinn auch die Transportkosten, Zollabgaben und Verwaltungskosten enthält. Die Differenz darf daher nicht «tel quel» dem Gebührensatz von 5,8% gegenübergestellt werden. Der nach Abzug der erwähnten Kosten von der Preisdifferenz verbleibende Betrag stellt den Gewinn der Pulververwaltung dar. Damit mässigt sich auch der Gewinn nach diesem System im Vergleich mit den in den Erlassen festgelegten Regalgebühren.