Auch auf Gesetzesstufe wird vorbehaltlos von Treibmittel für Geschosse, inklusive als Bestandteil von Halb- oder Fertigfabrikaten, gesprochen. Für Jagdmunition wurde die Unterstellung unter das Pulverregal denn auch vom Bundesrat in einem Beschwerdeentscheid bejaht (VPB 42.61). Für Sport- und Industriemunition muss dasselbe gelten. Jede andere Lösung würde zu grossen Abgrenzungsproblemen führen. 5. Schliesslich ist die Preisgestaltung der KMV zu prüfen. Nach Rechtsprechung und Lehre darf ein Regal fiskalisch genutzt werden. Dieser Grundsatz wird auch von der Beschwerdeführerin anerkannt. Die Gebühren dürfen somit auch einen Gewinn abwerfen;