Es leuchtet ein, dass eine möglichst zentralisierte Kontrolle der Qualität effizienter gehandhabt werden kann als eine Kontrolltätigkeit bei einer Vielzahl von Importeuren, und dass der Verwaltungsaufwand, vor allem in personeller Hinsicht heute ein Politikum, durch die Beschränkung des Geschäftsverkehrs auf wenige Grossisten gering gehalten werden kann. Ob über diese beiden Argumente hinaus eine ausreichende Marktversorgung im Vergleich zu privater Tätigkeit wesentlich vorteilhafter gewährleistet wird, wie die KMV behauptet und die Beschwerdeführerin bestreitet, kann offen bleiben.