Die Handels- und Gewerbefreiheit habe daher in diesem Bereich keinen Platz. Die Erteilung einer Einfuhrkonzession liege im Ermessen des Bundes; die Vorteile des heutigen Systems der Einfuhr von Munition durch die KMV und des nachfolgenden Vertriebs durch Grossisten liege in der besseren Kontrollmöglichkeit der eingeführten Munition, der Sicherstellung der Versorgung des Marktes sowie des geringen Verwaltungsaufwandes. Bezüglich der Organisation des Vertriebs sei die KMV frei.