A. Mit Gesuch vom 3. August 1987 verlangte die Beschwerdeführerin, die Waffenhandel betreibt, von der Kriegsmaterialverwaltung (KMV, Eidg. Pulververwaltung) eine Bewilligung für die Einfuhr von 6500 Schuss der Munition Sellier-Bellot Kal. 9 mm P. sowie 5000 Schuss der Munition Sellier-Bellot Kal. 223 Rem. Die KMV teilte der Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 12. August 1987 mit, Gesuche für die Einfuhr von Munition würden nur in Ausnahmefällen bewilligt. In der Regel werde die Munition durch die KMV beschafft und über den Fachhandel in den Verkauf gebracht. Die Beschwerdeführerin wurde eingeladen, die fraglichen Produkte auf dem