Pulverregal. Einfuhrgesuch für Munition. Art. 4, 31 und 41 BV, Art. 8 SprstG, Art. 12 ff. SprstV. - Die durch das Pulverregal erfassten Tätigkeiten sind der Handels- und Gewerbefreiheit entzogen. - Jagd; Sport- und Industriemunition fällt auch unter das Regal.