Es handelt sich dabei um Reizstofflösungen. Sie sind indessen nicht als völlig harmlos zu betrachten, wenn sie auch keinen tödlichen Effekt aufweisen, sondern lediglich Aktionsunfähigkeit bewirken. Diese Stoffe müssen daher durchaus als Erzeugnisse betrachtet werden, die als Kampfmittel verwendet werden können. Dabei bilden insbesondere Bürgerkriege denkbare Einsatzmöglichkeiten, wo Strassenkämpfe eine häufige Erscheinung darstellen. Ob ein Einsatz durch Militär oder Polizei vorgesehen ist, kann dabei nicht entscheidend sein. Gerade bei der erwähnten Einsatzmöglichkeit ist eine Beteiligung beider Kräfte denkbar.